
Rechtsanwalt
Waldemar Hühn
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Steuerrecht in Portugal
Unsere Kanzlei sieht ihre Verantwortung und Aufgabe darin, für anspruchsvolle Mandate in sämtlichen auftretenden steuerrechtlichen Fragen optimale Ergebnisse zu erzielen.Das Steuerrecht hat für unsere anwaltliche Praxis in der Algarve in Portugal überragende Bedeutung, insbesondere auch im Hinblick auf unsere Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des Immobilienrechts sowie des Erb- und Familienrechts.

Bei Grundstücksverkäufen beispielsweise spielen Fragen der Veräußungsgewinnsteuer angesichts der hohen Besteuerung des Veräußungsgewinns im portugiesischen Steuerrecht eine maßgebliche Rolle. Die umfassende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange und die professionelle Betreuung unserer Mandantschaft ist für uns selbstverständlich.
Im Einkommensteuerrecht ist das zwischen Deutschland und Portugal 1980 abgeschossene Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.