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Steuerrecht in Portugal

Unsere Kanzlei sieht ihre Verantwortung und Aufgabe darin, für anspruchsvolle Mandate in sämtlichen auftretenden steuerrechtlichen Fragen optimale Ergebnisse zu erzielen.

Das Steuerrecht hat für unsere anwaltliche Praxis in der Algarve in Portugal überragende Bedeutung, insbesondere auch im Hinblick auf unsere Spezialisierung auf die Rechtsgebiete des Immobilienrechts sowie des Erb- und Familienrechts.

Sowohl in der täglichen anwaltlichen Rechtsberatung als auch im Zusammenhang mit komplexeren Rechtsfällen treten ständig steuerrechtliche Fragen auf, welche die besondere Berücksichtigung des portugiesischen Steuerrechts, des deutschen oder eines anderen nationalen Steuerrechts sowie des Internationalen Steuerrechts erfordern.

Bei Grundstücksverkäufen beispielsweise spielen Fragen der Veräußungsgewinnsteuer angesichts der hohen Besteuerung des Veräußungsgewinns im portugiesischen Steuerrecht eine maßgebliche Rolle. Die umfassende Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange und die professionelle Betreuung unserer Mandantschaft ist für uns selbstverständlich.

Im Einkommensteuerrecht ist das zwischen Deutschland und Portugal 1980 abgeschossene Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.