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Wiederaufbauwert bei Gebäudeversicherungen in Portugal

Leseranfrage:

Wir wurden beim Abschluss einer Multirisk-Gebäudeversicherung für unser neu errichtetes Haus an der Algarve darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Gesetzes im Falle eines Totalverlustes des Gebäudes die Entschädigungsbeträge nach oben
begrenzt seien (Zonenweise Staffelung).

Da die Höchstgrenzen angeblich zwischen 600-800 € pro m² liegen, würde sich daraus für unsere Immobilie und sicherlich auch für zahlreiche andere Objekte in Portugal eine massive Unterversicherung ergeben.

Auf unsere Frage, inwieweit das Gesetz Gültigkeit habe, erhielten wir von den
von uns angesprochenen Versicherungsagenturen leider keine aussagekräftige Auskunft. Wie ist die Rechtslage?


Antwort:

Aufgrund von Art. 17 des Dekret-Gesetzes Nr. 86-A/2011 vom 12. Juli, Art. 2, Abs. m) und n), und Art. 27 des Dekret-Gesetzes 7/2012 vom 17. Januar und gemäß Art. 4, Nr. 1, des Dekret-Gesetzes Nr. 329-A/2000 vom 22. Dezember setzte die portugiesische Regierung durch die Ministerin für Landwirtschaft, Meer, Umwelt und Raumordnung durch den Ministerialerlass Nr. 358/2012 vom 31. Oktober die Wiederaufbauwerte von Wohngebäuden pro Quadratmeter Nutzfläche für das Jahr 2013 wie folgt fest:

Artikel 1 - Preise für Wohnungen pro Quadratmeter Nutzfläche

Die Preise für Wohnungen pro Quadratmeter Nutzfläche, die im Jahr 2013 gelten, sind folgende:

Zone I = € 793,21
Zone II = € 693,38
Zone III = € 628,19

Artikel 2 - Zonen des Landes

Die Zonen, auf die sich der vorige Artikel bezieht, sind die Zonen des Landes, welche in der Liste aufgeführt sind, die sich in der Anlage zur diesem Erlass befindet und sein Bestandteil ist:

Zone I: Bezirkshauptstädte und Gemeinden der Autonomen Regionen sowie Almada, Amadora, Barreiro, Cascais, Gondomar, Loures, Maia, Matosinhos, Moila, Montijo, Odivelas, Oeiras, Póvoa do Varzim, Seixal, Sintra, Valongo, Vila do Conde, Vila Franca de Xira und Vila Nova de Gaia.

Zone II: Abrantes, Albufeira, Alenquer, Caldas da Rainha, Chaves, Covilhã, Elvas, Entroncamento, Espinho, Estremoz, Figueira da Foz, Guimarães, Ílhavo, Lagos, Loulé, Olhão, Palmela, Peniche, Peso da Régua, Portimão, Santiago do Cacém, São João da Madeira, Sesimbra, Silves, Sines, Tomar, Torres Novas,Torres Vedras, Vila Real de Santo António und Vizela.

Zone III: Die übrigen Gemeinden Kontinentalportugals.

Die Quadratmeterpreise, die in diesem Ministerialerlass angegeben sind, beziehen sich auf den Baupreis für Wohnobjekte. Sie sind für die Berechnung und Festsetzung des Wiederaufbauwertes bei Totalverlust relevant, der garantiert werden soll, insbesondere in einem Multirisk-Vertrag für Wohnobjekte, da die Versicherungssumme für eine Immobilie immer den entsprechenden Wiederaufbaukosten entsprechen soll. Der Wert der Grundstücke, worauf das Wohngebäude erbaut ist, wird dabei ausgenommen, da diese unvergänglich sind. Die anfängliche Festsetzung des entsprechenden Versicherungswerts steht dem Versicherungsnehmer und - im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistung - insbesondere dem Versicherungsmakler zu.

Jedoch werden die Preise, die in dem Erlass angegeben werden, alljährlich festgesetzt und sind weder bindend noch zwingend. so dass sie aufgrund der Bauart oder anderer Faktoren, welche die Wiederaufbaukosten beeinflussen können, auch höher oder niedriger sein können.

Außerdem ist der Versicherungsnehmer gesetzlich verpflichtet bei Abschluss des Vertrags und bei Vertragsverlängerung, den Versicherungswert der Immobilie anzugeben, der für den Schadensersatz bei Totalverlust zu berücksichtigen ist.

Somit hängt die Anwendung der Werte, die in dem Erlass angegeben sind, von den individuellen Vertragsvereinbarungen jedes einzelnen Vertrages ab, weswegen jedem Versicherungsnehmer anzuraten ist, Kontakt zu seinem Versicherungsmakler aufzunehmen und die Versicherungssummen bei seiner Gebäudeversicherung auf den neuesten Stand zu bringen.



Eingestellt am 30.01.2014 von S.Gress
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