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Immobilienfinanzierung in Portugal durch deutsche Bausparkassen
Leseranfrage:
Ich bin portugiesischer Staatsangehöriger und lebe und arbeite zur Zeit in Deutschland. Ich beabsichtige, eine Eigentumswohnung an der Algarve zu kaufen, erhalte jedoch zur Zeit kein Darlehen von einer portugiesischen Bank. Kommt für mich die Möglichkeit einer Immobilienfinanzierung durch eine deutsche Bausparkasse in Betracht?Antwort:
Sofern Sie keine Finanzierung Ihrer Immobilie durch eine Bank vor Ort erlangen können, ist eine Finanzierung über einen deutschen Baufinanzierer möglich.Deutsche Banken fordern in der Regel die Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld auf einem in Deutschland gelegenen Objekt. Die Postbanktochter BHW Bauspakasse AG finanziert in bestimmten europäischen Ländern mit einem verlässlichen Grundbuchsystem, zu denen auch Portugal gehört, eine Darlehenssicherung durch Belastung der Immobilie im Ausland.
Ich bin Bevollmächtigter und Treuhänder der BHW Bauspakasse AG in Südportugal und an der Algarve. Die BHW finanziert den Kauf oder den Neubau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Portugal, aber auch die Modernisierung, Instandsetzung oder Umbaumaßnahmen einer bereits erworbenen Immobilie. Das Darlehen kann darüber hinaus auch zur Umschuldung eingesetzt werden. Die BHW bietet langfristige Zinsgarantien durch fest vereinbarte Zinsen, wohingegen bei der Kreditgewährung in Portugal die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes üblich ist. So beträgt der Zinssatz für Darlehen bei der BHW mit einer Zinsfestschreibung von zehn oder fünfzehn Jahren derzeit weniger als 4 % im Jahr. Mindestens 1% jährliche Tilgung auf den anfänglichen Darlehensbetrag und/oder die Abtretung eines Bausparvertrages als Tilgungsersatz kommt hinzu. Darüber hinaus kann auf Wunsch ermöglicht werden, jährlich 5,0 % der anfänglichen Darlehensschuld kostenfrei mittels Sondertilgung zurückzuführen. Bei der Vereinbarung hoher Tilgungsraten kann die Finanzierung ohne Einsatz eines Bausparvertrags wirtschaftlicher sein.
Insgesamt gesehen ist bei Verwendung eines Bausparvertrages als Tilgungsersatz für den Darlehensnehmer eine hohe Planungssicherheit gegeben.
Der Darlehensantrag wird bei einer der Filialen BHW oder bei einem Finanzberater der BHW in Deutschland gestellt. Der Darlehensvertrag wird in Deutschland geschlossen und richtet sich daher ausschließlich nach deutschem Recht. Bedingung für die Darlehensgewährung ist die Herkunft der laufenden Einkünfte des Darlehensnehmers aus Deutschland; nicht erforderlich ist jedoch, dass der Darlehensnehmer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die Angebote der Bausparkasse richten sich an natürliche Personen; Immobilien, die im Eigentum von Gesellschaften, also beispielsweise Off-Shore-Gesellschaften stehen, sowie Bruchteilseigentum, Time-Sharing-Modelle oder gewerblich genutzte Objekte, kommen als Beleihungsobjekte daher nicht in Betracht.
Die Bestellung und Verwertung der Hypothek richtet sich nach portugiesischem Recht. Die Bausparkasse verlangt die Eintragung ihrer Hypothek an erster Rangstelle.
Des Weiteren wird zur Ermittlung des Verkehrswertes des sichernden Grundstücks ein Wertgutachten eingeholt; bis zu 70 % des so ermittelten Verkehrswertes kann beliehen werden. Die Beleihungsgrenze kann bei Beamten auf Lebenszeit oder gleichgestellten Personen auf 80 % des Verkehrswerts erhöht werden.
Für die Überprüfung der Grundstücksunterlagen und des Grundbuchs sowie für die Bestellung und Eintragung der das Darlehen sichernden Hypothek hat die BHW in Portugal dafür eigens Rechtsanwälte als Treuhänder beauftragt.
Bei Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten durch die BHW auf der iberischen Halbinsel können Sie sich an den Partner der Postbank Finanzberatung AG, Herrn Karl-Heinz Möller, Einzelkaufmann, BHW ServiceCenter Kiel, Schwedenkai 1 - Deck 6 - , D-24103 Kiel, Tel.: 0431/ 66 33-40, Fax: 0431/ 66 33-42, Mail: kamoeller@bhw.de, oder auch Tel.: 0431 / 69 77 77, Fax: 69 78 44, Mail: BHW.Moeller-Kiel@t-online.de, wenden.
Eingestellt am 07.05.2013 von S.Gress
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