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Immobilienfinanzierung in Portugal durch ausländische Banken
Leserfrage:
Wir sind deutsche Staatsangehörige und wollen in Portugal eine Immobilie kaufen, für die wir eine Finanzierung benötigen. Von in Portugal ansässigen Banken haben wir nur abschlägige Antworten erhalten. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Antwort:
Da es in Zeiten der Krise schwierig ist, Immobilien- und Baufinanzierungen durch portugiesische Banken zu erhalten, suchen die Käufer andere Möglichkeiten der Immobilienfinanzierung.
Ausländische Banken fordern in der Regel die Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld auf einem im Wohnsitzland gelegenen Objekt. Die Postbanktochter BHW Bauspakasse AG finanziert in bestimmten europäischen Ländern mit einem verlässlichen Grundbuchsystem, zu denen auch Portugal gehört, eine Darlehenssicherung durch Belastung der Immobilie im Ausland.
Ich bin Bevollmächtigter und Treuhänder der BHW Bauspakasse AG in Südportugal und an der Algarve. Die BHW finanziert den Immobilienkauf in Portugal, aber auch die Modernisierung, Instandsetzung oder Umbaumaßnahmen einer bereits erworbenen Immobilie. Die BHW bietet langfristige Zinsgarantien durch fest vereinbarte Zinsen, wohingegen bei der Kreditgewährung in Portugal die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes üblich ist.
Bei Verwendung eines Bausparvertrages als Tilgungsersatz ist für den Darlehensnehmer eine hohe Planungssicherheit gegeben.
Der Darlehensantrag wird bei einer der Filialen BHW oder bei einem Finanzberater der BHW in Deutschland gestellt. Der Darlehensvertrag wird in Deutschland geschlossen und richtet sich daher ausschließlich nach deutschem Recht. Bedingung für die Darlehensgewährung ist die Herkunft der laufenden Einkünfte des Darlehensnehmers aus Deutschland; nicht erforderlich ist jedoch, dass der Darlehensnehmer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. So finanzieren zur Zeit zahlreiche Portugiesen, die in Deutschland arbeiten und dort ihr Einkommen erzielen, ihre Immobiliengeschäfte über die BHW. Die Angebote der Bausparkasse richten sich an natürliche Personen; Immobilien, die im Eigentum von Gesellschaften, also beispielsweise Off-Shore-Gesellschaften stehen, sowie Bruchteilseigentum, Time-Sharing-Modelle oder gewerblich genutzte Objekte, kommen als Beleihungsobjekte daher nicht in Betracht.
Die Bestellung und Verwertung der Hypothek richtet sich nach portugiesischem Recht. Die Bausparkasse verlangt die Eintragung ihrer Hypothek an erster Rangstelle.
Des Weiteren wird zur Ermittlung des Verkehrswertes des sichernden Grundstücks ein Wertgutachten eingeholt; bis zu 70 % des so ermittelten Verkehrswertes kann beliehen werden. Die Beleihungsgrenze kann bei Beamten auf Lebenszeit oder gleichgestellten Personen auf 80 % des Verkehrswerts erhöht werden.
Für die Überprüfung der Grundstücksunterlagen und des Grundbuchs sowie für die Bestellung und Eintragung der das Darlehen sichernden Hypothek hat die BHW in Portugal dafür eigens Rechtsanwälte als Treuhänder beauftragt.
Anzumerken bleibt noch, dass die BHW Immobilienfinanzierungen auf dem gesamten portugiesischen Festland und Madeira, jedoch nicht auf den Azoren übernimmt.
Bei Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten durch die BHW auf der iberischen Halbinsel können Sie sich an den Partner der Postbank Finanzberatung AG, Herrn Karl-Heinz Möller, Einzelkaufmann, BHW ServiceCenter Kiel, Schwedenkai 1 - Deck 6 - , D-24103 Kiel, Tel.: 0431/ 66 33-40, Fax: 0431/ 66 33-42, Mail: kamoeller@bhw.de, oder auch Tel.: 0431 / 69 77 77, Fax: 69 78 44, Mail: , wenden.
Eingestellt am 30.01.2014 von S.Gress
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