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Rechtsvergleich der Sterbehilfe in Portugal und in Deutschland

Leseranfrage:

Wir sind Rentner im fortgeschrittenen Alter und leben in Deutschland und in Portugal. Wir haben in beiden Ländern Patientenverfügungen nach dem jeweils geltenden Recht verfasst. Nun haben wir gehört, dass Portugal die Sterbehilfe legalisiert hat und ein entsprechendes Gesetz bereits verabschiedet wurde. Gilt dies auch für Residenten und wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Antwort:

Das portugiesische Parlament hat am 12. Mai 2023 nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen das Gesetz Nr. 22/2023 zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet. Dieses Gesetz, das am 25. Mai 2023 im Amtsblatt Diário da República veröffentlicht wurde, besteht aus 34 Artikeln und regelt im Einzelnen die besonderen Bedingungen, unter denen die ärztlich assistierte Sterbehilfe nicht strafbar ist. Es regelt die Straffreiheit und ändert das Strafgesetzbuch.

Nach den Definitionen dieses Gesetzes ist ein ärztlich assistierter Suizid der Tod, der durch die eigene Entscheidung der Person, die in dem Gesetz als “Patient” bezeichnet wird, in Ausübung ihres Grundrechts auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit erfolgt, wenn sie von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt oder unterstützt wird. Hierunter fallen der ärztlich assistierte Suizid, die Selbstverabreichung von tödlichen Medikamenten durch den Patienten selbst unter ärztlicher Aufsicht, sowie der
ärztlich assistierte Tod durch Euthanasie (Eutanásia), wenn ein ärztlich assistierter Suizid aufgrund des körperlichen Unvermögens des Patienten unmöglich ist und in diesem Fall die die Verabreichung tödlicher Medikamente durch einen Arzt oder Angehörige der Gesundheitsberufe erfolgt.

Voraussetzung für die aktive Sterbehilfe ist, das der Patient entweder unter einer schweren und unheilbaren Krankheit leidet, d.h. einer lebensbedrohlichen Krankheit in einem fortgeschrittenen und fortschreitenden Stadium, die unheilbar und unumkehrbar ist und schweres Leiden verursacht oder unter einer schweren, dauerhaften Schädigung, die den Patient in eine Situation versetzt, in der er für die Ausübung der grundlegenden Tätigkeiten des Lebens auf einen Dritten oder auf technische Hilfsmittel angewiesen ist und bei der mit Sicherheit oder sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass solche Einschränkungen auftreten werden und über längere Zeit bestehen bleiben, ohne dass die Möglichkeit einer Heilung oder erheblichen Verbesserung besteht und von dem Patient selbst als unerträglich empfunden werden.

Ein nicht strafbarer ärztlich assistierter Tod kann nur durch die eigene Entscheidung einer volljährigen Person, die in Portugal lebt, und deren Willensentscheidung aktuell und wiederholt, ernsthaft und frei getroffen wird und die entsprechend informiert ist, beantragt werden. Das Verfahren der ärztlich assistierten Sterbehilfe ist sehr ausführlich im zweiten Kapitel des Gesetzes, in den in den Artikeln 4 bis 17, geregelt.

Gemäß Artikel 4 kann der Antrag auf Eröffnung des klinischen Verfahrens der ärztlich assistierten Sterbehilfe von einer Person gestellt werden, die die in den vorhergehenden Artikeln 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllt.

Der Antrag auf Eröffnung des klinischen Verfahrens muss in einem schriftlichen, datierten und von der betreffenden Person selbst oder von einer von ihr gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes benannten Person unterzeichneten Dokument, das in ein eigens zu diesem Zweck eingerichtetes klinisches Register aufgenommen wird, an den Arzt gerichtet sein, den der Patient als beratenden Arzt ausgewählt hat. Dieser beratende Arzt muss Zugang zur Krankengeschichte des Patienten haben und diese als wesentliches Element seiner Stellungnahme berücksichtigen; er ist für die Koordinierung aller Informationen und Hilfestellungen für den Patienten zuständig, wobei er unbeschadet anderer Verpflichtungen der Hauptgesprächspartner des Patienten während des gesamten
Behandlungsprozesses ist.

Die Entscheidung des Patienten ist in jeder Phase des Verfahrens der ärztlichen Sterbehilfe streng persönlich und kann nicht delegiert werden.
Ausnahmsweise kann der Patient gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes, der um ärztlich assistierte Sterbehilfe ersucht, wenn er nicht in der Lage ist zu schreiben oder zu unterschreiben, in allen Phasen des Verfahrens, in denen er dies beantragt, durch eine Person seines Vertrauens vertreten werden.

Innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eröffnung des Verfahrens gibt der beratende Arzt eine mit Gründen versehene Stellungnahme darüber ab, ob der Patient alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Das Verfahren ist bezüglich der sachlichen Voraussetzungen, der Fristen sowie des beteiligten medizinischen Fachpersonals, der hierfür besonderen geschaffen Institutionen und der Umsetzung der Entscheidung des Patienten eingehend und für alle denkbaren Fälle differenziert geregelt.

In Deutschland ist die Sterbehilfe nicht gesetzlich geregelt. Die "Tötung auf Verlangen" ist gemäß § 216 des Strafgesetzbuches ausdrücklich verboten und mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht.

In seinem grundsätzlichen Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck persönlicher Autonomie umfasst. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei anderen Personen Hilfe zu suchen sowie angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Trotz díeses Urteils befindet sich der assistierte Suizid in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es keinen klaren gesetzlichen Rahmen für die Bereitstellung eines todbringenden Mittels. Vielmehr ist den Ärzten überlassen, aufgrund einer individuellen Gewissensentscheidung einen kranken Patienten bei einem Suizid zu unterstützen. Die Berufsordnungen der Ärzte unterscheiden sich in diesem Punkt von Bundesland zu Bundesland.

Sämtliche bisher unternommenen Versuche einer gesetzlichen Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung sind in Deutschland gescheitert,



Eingestellt am 03.03.2026 von S.Lange
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