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		<title>Kommentare zu Kauf einer zu einem Condomínio gehörenden Immobilie</title>
		<link>http://www.rechtsanwalt-portugal.com/News</link>
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Das Condomínio ist mit dem Wohnungseigentum nach deutschem Recht vergleichbar, das gemäß § 1 Abs. 2 des deutschen Wohnungseigentumsgesetzes am Sondereigentum an den Räumen der Wohnung und aus dem Miteigentumsanteil am...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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