email telefon
Rufen Sie uns an
0049 151 14 14 85 53

Kauf einer zu einem Condomínio gehörenden Immobilie

Das Condomínio ist mit dem Wohnungseigentum nach deutschem Recht vergleichbar, das gemäß § 1 Abs. 2 des deutschen Wohnungseigentumsgesetzes am Sondereigentum an den Räumen der Wohnung und aus dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum besteht.

Das portugiesische Recht regelt das Wohnungseigentum und Condomínio im portugiesischen Código Civil (CC) in den Artigos 1414 bis 1438-A.

Gemäß Artigo 1420 Absatz 1 CC ist jeder Immobilieneigentümer der ausschließliche Alleineigentümer seines Anteils und Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums. Beide Rechte zusammen sind unteilbar und keines von beiden kann getrennt verkauft werden.
Das Immobilieneigentum kann sowohl innerhalb eines Mehrfamilienwohnhauses liegen als auch in einem Doppelhaus, Reihenhaus oder einer anderen Mehrhausanlage. Dieses ist verbunden mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, in erster Linie an den konstruktiv notwendigen Teilen der Gebäude, wie Eingangsbereich, Treppen, Dach etc. sowie für den Gemeinschaftsgebrauch bestimmte Anlagen auf dem Grundstück, wie Gartenanlagen, Schwimmbäder, Parkplätze etc. Das Eigentum an der Immobilie und am Gemeinschaftseigentum muss als konkreter Bruchteil festgelegt sein und wird in der Regel in Tausendstel angegeben. Dieser Miteigentumsanteil des jeweiligen Wohnungseigentums ist die Grundlage für die anteilige Kostenberechnung sowie für das Gewicht der Stimme in der Eigentümerversammlung.
Gemäß Artigo 1421 Absatz 3 CC können bestimmte Bereiche des Gemeinschaftseigentums zur ausschließlichen Nutzung durch einen bestimmten Immobilieneigentümer bestimmt werden, beispielsweise Parkplätze oder Terrassen.
Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt in einem notariell beurkundeten Gründungstitel, in dem die einzelnen Wohnungseinheiten genau beschrieben werden und der Miteigentumsbruchteil am Gesamtobjekt festgestellt wird. Des Weiteren wird dort das Gemeinschaftseigentum festgelegt.
Zum Condomínio gehört auch das Mitgliedschaftsrecht in der Eigentümergemeinschaft, das jedem Wohnungseigentümer das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung gibt, gemeinsam mit den anderen Eigentümern der Gemeinschaft über die Verwaltung der Gemeinschaft zu bestimmen und insbesondere seine Rechte in der Eigentümerversammlung wahrzunehmen.
Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt gemäß Artigo 1430 Absatz 1 CC der Eigentümerversammlung und einem Verwalter. Der Verwalter wird Gemäß Artigo 1435 Absatz 1 CC von der Eigentümerversammlung gewählt und entlassen, in bestimmten Fallen auch durch Gerichtsbeschluss.
In Artigo 1436 CC sind die gesetzlichen Aufgaben des Verwalters geregelt, wie die Einberufung der Eigentümerversammlung, die Abrechnung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben, die Einziehung der Condominiumsgebühren von den Mitgliedern und die gemeinsamen Ausgaben zu tätigen etc.
Jedes Condomínio hat seine eigene Wohnungseigentumsordnung (regulamento do condomínio), in der u.a. die Rechte und Pflichten der Immobilieneigentümer geregelt sind, wie die Benutzungsrechte des Gemeinschaftseigentums, ob Tierhaltung erlaubt ist und vieles mehr. Die Wohnungseigentumsordnung sollte man sich vor dem Kauf einer zu einem Condomínio gehörenden Immobilie sorgfältig durchlesen, ebenso wie man sich auch über die Höhe der Condominiumsgebühren informieren sollte.
In der Praxis kommt es vor, dass eine Mehrheit von Wohnungseigentümern weder über eine Wohnungseigentumsordnung noch einen Verwalter verfügt.
Insoweit bestimmt Artigo 1429-A CC, dass bei mehr als vier Eigentümern eine Wohnungseigentumsordnung erlassen werden muss, aber auch bei vier oder weniger als vier Eigentümern ohne Wohnungseigentumsordnung sind die Bestimmungen des Código Civil anwendbar, da alle zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums usw. beitragen müssen. Wenn die Eigentümerversammlung keinen Verwalter gewählt hat, kann jeder der Eigentümer bei Gericht beantragen, einen Verwalter zu ernennen (Artigo1435 CC).
Beim Kauf einer zu einem Condomínio gehörenden Immobilie gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Grunderwerb- und Stempelsteuer. Bei dem Verkauf einer zu einem Condomínio gehörenden Immobilie steht den anderen Immobilieneigentümern kein Vorkaufsrecht zu.
Mit der Gesetzesänderung vom April 2022 wurde u.a. klargestellt, wer welche Kosten im Falle eines Verkaufs eines Wohnungseigentums tragen muss
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass jeder, der sein Wohnungseigentum verkaufen möchte, den Verwalter um eine schriftliche Erklärung bitten muss, aus welcher hervorgeht, ob Schulden des bisherigen Eigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehen. Dieses Dokument muss vom Verwalter innerhalb einer Frist von höchstens 10 Tagen nach dem Antrag des Eigentümers des Anteils ausgestellt werden.

Kosten, die nach Abschluss des Kaufvertrags fällig werden, sind vom neuen Eigentümer zu begleichen. Für Schulden, die bis zu diesem Datum fällig werden, haftet der vorherige Eigentümer.

Nach den neuen Bestimmungen sind die Kosten für die Erhaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums nur von den Eigentümern zu tragen, die sie genehmigt haben, und werden von ihnen im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile bezahlt.

Das heißt, wenn der Miteigentümer zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht Wohnungseigentümer war, muss er diese Kosten nicht tragen. Die Zuständigkeit für die Kosten richtet sich nun nach dem Zeitpunkt, an dem sie beschlossen wurden.



Eingestellt am 03.03.2026 von S.Lange
Trackback

Kommentar

Ihr Kommentar wird nach erfolgreicher Überprüfung veröffentlicht. Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per E-Mail anfordern sowie unseren Newsletter abonnieren und weitere hilfreiche Informationen erhalten.
Spamschutz
Neu laden


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)