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Vermögensrechtliche Ansprüche bei aufgelöster nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Leseranfrage:

Ich lebte mit meinem Partner – wir sind nicht verheiratet - bis 1998 in Deutschland zusammen. Nachdem er von seinen Eltern ein Grundstück mit zwei Wohnhäusern im Alentejo geerbt hatte, sind wir nach Portugal gezogen. Wir haben die stark renovierungsbedürftigen Häuser in umfangreicher Eigenarbeit renoviert und ich habe darüber hinaus für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ca. 120.000,- € in das Anwesen investiert, auf dem wir in der Folgezeit selbst wohnten und an Feriengäste vermieteten (Turismo rural).

Im vergangenen Jahr trennten wir uns und beendeten unsere Lebensgemeinschaft.
Nach unserer Trennung verpachtete mein Partner das Anwesen im Alentejo und zog nach Deutschland zurück; ich blieb in Portugal. Da mein ehemaliger Partner Alleineigentümer der Immobilie im Alentejo ist, verlangte ich nach unserer Trennung einen Ausgleich für die von mir für die Baumaßnahmen aufgewendeten finanziellen Mittel sowie für meine umfangreichen Arbeitsleistungen für die Renovierung der Häuser und Anlage des Gartens. Schriftliche Vereinbarungen haben wir nicht getroffen. Mein ehemaliger Partner weigert sich jedoch Zahlungen zu leisten. Er vertritt die Auffassung, dass bei aufgelösten Lebensgemeinschaften keine vermögensrechtlichen Ansprüche bestünden. Ist das richtig?



Eingestellt am 04.06.2019 von S.Gress
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