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Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen durch die deutschen Gerichte

Leseranfrage:
Wir haben im Jahre 1989 in Deutschland geheiratet und vor der Eheschließung einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen, in dem wir Gütertrennung vereinbart und für den Fall der Scheidung auf Versorgungsausgleich und sämtliche nachehelichen Unterhaltsansprüche verzichtet haben. Lediglich für Betreuungsunterhalt im Falle des Vorhandenseins von Kindern bis zu der Vollendung des 12. Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes wurde eine Regelung zu meinen Gunsten getroffen. Ich war bei Abschluss des Vertrages 25 Jahre alt und hatte kurz zuvor ein Bekleidungsgeschäft von meinen Eltern geerbt, das ich damals auch führte. Eine Altersvorsorge habe ich nicht getroffen. Wir haben zwei Kinder, die mittlerweile volljährig sind. Das Geschäft musste ich Ende der neuziger Jahre aufgeben; seitdem bin nicht mehr berufstätig und kann auch aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Mein Ehemann war bei Abschluss des Ehevertrags als selbständiger Arzt tätig und verfügte über ein erhebliches Vermögen. Seit 1998 ist er als leitender Angestellter in der pharmazeutischen Industrie tätig. Wir leben seit drei Jahren getrennt; ich lebe in unserem Haus in Portugal, das uns gemeinsam gehört. Mein Ehemann hat nun in Deutschland die Scheidung eingereicht und dem Familiengericht den Ehevertrag von 1989 vorgelegt, nach dem ich völlig leer ausgehe. Kann ich den Vertrag anfechten?

Leseranfrage:
Wir haben im Jahre 1989 in Deutschland geheiratet und vor der Eheschließung einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen, in dem wir Gütertrennung vereinbart und für den Fall der Scheidung auf Versorgungsausgleich und sämtliche nachehelichen Unterhaltsansprüche verzichtet haben. Lediglich für Betreuungsunterhalt im Falle des Vorhandenseins von Kindern bis zu der Vollendung des 12. Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes wurde eine Regelung zu meinen Gunsten getroffen. Ich war bei Abschluss des Vertrages 25 Jahre alt und hatte kurz zuvor ein Bekleidungsgeschäft von meinen Eltern geerbt, das ich damals auch führte. Eine Altersvorsorge habe ich nicht getroffen. Wir haben zwei Kinder, die mittlerweile volljährig sind. Das Geschäft musste ich Ende der neuziger Jahre aufgeben; seitdem bin nicht mehr berufstätig und kann auch aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Mein Ehemann war bei Abschluss des Ehevertrags als selbständiger Arzt tätig und verfügte über ein erhebliches Vermögen. Seit 1998 ist er als leitender Angestellter in der pharmazeutischen Industrie tätig. Wir leben seit drei Jahren getrennt; ich lebe in unserem Haus in Portugal, das uns gemeinsam gehört. Mein Ehemann hat nun in Deutschland die Scheidung eingereicht und dem Familiengericht den Ehevertrag von 1989 vorgelegt, nach dem ich völlig leer ausgehe. Kann ich den Vertrag anfechten?


Eingestellt am 27.03.2020 von S.Gress
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